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Schiedsstelle

Schiedsstelle der Stadt Steinbach-Hallenberg

Gemäß dem Thüringer Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (ThürSchStG) hat jede Gemeinde in Thüringen eine Schiedsstelle einzurichten und zu unterhalten.

Zur Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten gibt es in der Stadt Schmalkalden eine Schiedsstelle, an welche sich die Bürgerinnen und Bürger wenden können.

Die Schiedsstelle soll Gerichte entlasten, indem sie geringfügige Streitigkeiten im außergerichtlichen Verfahren klärt, in privatrechtlichen Streitigkeiten und Strafsachen schlichtet sowie Sühneverfahren vor Erhebung der Privatklage durchführt. Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und setzen sich unparteiisch für die Streitparteien ein. Die Kosten für eine Schlichtungsverhandlung sind im Verhältnis zu denen für ein gerichtliches Verfahren erheblich geringer. Die einzigen Kosten, die für Sie als Ratsuchender anfallen, sind Verfahrens- und Sachkosten (Gebühren und Auslagen).

Wurde das Schlichtungsverfahren erfolgreich durchgeführt, wird eine Einigung zwischen beiden Parteien erzielt (Vergleich). In bestimmten Fällen sind Schiedsverfahren dem Gerichtsverfahren zwingend vorgeschaltet. Solche Privatklagesachen sind unter anderem:

  •  Beleidigung
  •  Körperverletzung
  •  Sachbeschädigung
  •  Hausfriedensbruch
  •  Bedrohung
  •  Verletzung Briefgeheimnis
  •  Nachbarschaftsstreitigkeiten

Die Aufgaben der Schiedsstelle nehmen die Schiedspersonen wahr. Diese werden vom Stadtrat der Stadt Steinbach-Hallenberg auf fünf Jahre gewählt.

Infos erhalten Sie in der Stadtverwaltung

Sprech- und Öffnungszeit

jeden 1. Dienstag im Monat von 16.30 bis 17.30 Uhr

Ansprechpartner

Frau Claudia Englert | Schiedsperson

Herr Dieter Schmidt | Schiedsperson

E-Mail-Adresse: schiedsamtnoSpam@Steinbach-Hallenberg.de

So erreichen Sie uns

Kontakt

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Steinbach-Hallenberg
Rathausplatz 2
98587 Steinbach-Hallenberg

 

Telefon & E-Mail

Telefon: 036847 / 380-0
Telefax: 036847 / 38010
stadtnoSpam@steinbach-hallenberg.de

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