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Veröffentlichung zur Auslegung | Entwurf des Einzelhandels - und Zentrenkonzept für die Stadt Steinbach-Hallenberg

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Steinbach-Hallenberg (Fortschreibung)  in Anlehnung an § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m.  § 3 Abs. 1 und 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSIG)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauwesen und Umwelt der Stadt Steinbach-Hallenberg hat
am 13.12.2022 mit Beschluss-Nr. 71/2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2007 der Stadt Steinbach-Hallenberg (Fortschreibung) in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 26.11.2021 gebilligt und die Auslegung beschlossen.

Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2007 Stadt Steinbach-Hallenberg (Fortschreibung), mit Einzelhandelsanalyse und Zentrenkonzept, ist eine Drucksache und umfasst insgesamt 98 gedruckte Seiten. Der Konzeptentwurf wird in der Zeit

                                           vom 24.01.2023 bis einschließlich 07.03.2023

in der Stadtverwaltung Steinbach-Hallenberg, Rathausplatz 2, 98587 Steinbach-Hallenberg während der Dienstzeiten

Montag            09:00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag          09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Mittwoch         09:00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag     09:00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag             09:00 Uhr bis 12:00 Uhr  

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. 

Zudem kann der Entwurf hier als Download im PDF-Format eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung kann der Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Fortschreibung) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Stadt Steinbach-Hallenberg eingesehen werden. Der Konzeptentwurf wird zeitgleich in der  Stadtverwaltung Steinbach-Hallenberg, Bauamt, Zimmer 8, Rathausplatz 2, 98587 Steinbach-Hallenberg zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Konzeptentwurf unberücksichtigt bleiben.

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Rathausplatz 2
98587 Steinbach-Hallenberg

Telefon: 036847 / 380-0
Telefax: 036847 / 38010

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